kurz noch...
hier noch paar interessante Fakten über die ich grad gestolpert bin.
- in der Schweiz kann das Jugendrecht ab einen Alter von 7 angewendet werden. (zum Vergleich: in Deutschland ab 14)
- in Russland kann Erwachsenenstrafrecht ab 14 verhängt werden. Ab 16 muss es. (zum Vergleich Deutschlanf: 18 kann/21 muss)
schon lustig...
- in der Schweiz kann das Jugendrecht ab einen Alter von 7 angewendet werden. (zum Vergleich: in Deutschland ab 14)
- in Russland kann Erwachsenenstrafrecht ab 14 verhängt werden. Ab 16 muss es. (zum Vergleich Deutschlanf: 18 kann/21 muss)
schon lustig...
Drunken D. - 9. Feb, 21:47